Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen von Warensowie Dienstleistungen, einschließlich Reparaturen, auch wenn diese Lieferungen und Leistungen ohne Verwendung
oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Mit Bestellung bzw. spätestens mit Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen und gelten -
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder
Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.
Angebot/Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellungen des Kunden sind das Anbot im Rechtssinn. Erst durch unsere schriftliche, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder Lieferung
bzw. Leistung kommt der Vertrag zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Preise
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab unserem Lager. Es wird der Preis nach der am Tag der Lieferung bzw. Leistung
geltenden Preisliste verrechnet. Bei Reparaturaufträgen ist der Arbeitsaufwand zur Feststellung von MängeIn (Kostenvoranschlag) auch dann zu vergüten, wenn ein Reparaturauftrag nicht erteilt
wird. Erfolgt nicht innerhalb von einem Monat nach Erstellung eines Kostenvoranschlags die Auftragserteilung, wird das Produkt im unrepariertem, zerlegten Zustand an den Kunden retourniert und
der Arbeitsaufwand verrechnet.
Rabatte
Mit Kunden einzeln ausgemachte Rabatte für Dienstleitungen (keine Rabatte für Futtermittel/Agrarprodukte/Forstprodukte) gelten nur sofern der selbe Kunde im darauffolgenden Jahr unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, oder schon 2 Jahre hintereinander in Anspruch genommen hat. Sollte der Kunde uns nur 1 Jahr lang beauftragt haben hat die Firma Lohnunternehmen Kerzendorfer Thomas das Recht den Abgezogenen Rabatt nachzufordern, sollte sich der Kunde weigern, werden Bankmäßige Zinsen mit berechnet.
Vorbestellungen
Solle ein Artikel aus unserem Verkaufsprogram Vorbestellt werden (Egal ob Mündlich oder Schriftlich) muss nicht unbedingt eine Anzahlung geleistet werden, der Kunde verpflichtet sich sollte er
die bestellte Ware nicht abnehmen eine Stornogebühr in höhe von 10% des Nettobetrages und eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 50€ zu bezahlen. Sonstige Kosten die dem Unternehmen durch die
nicht abgeholten bzw. nicht Bezahlung entstanden sind muss der Kunde zu 100% ersetzten.
Lieferung- und Leistung
Lieferungen erfolgen am ursprünglich vereinbarten Ort, sofern nicht nachträglich schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart wird. Liefer- und Leistungszeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung oder Leistung nicht durchführen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen, Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt begründen keine Vertragsverletzung oder sonstige Haftung für Nichterfüllung oder Verzögerungen bei Warenlieferung oder Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten
sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. In solchen Fällen sind wir nach Wahl berechtigt, eine entsprechend längere Liefer-/Leistungsfrist in Anspruch zu
nehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine reduzierte Menge an Waren zu liefern.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu
erbringen. Skonto darf nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abgezogen werden. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen.
In diesem Fall ist auch bei gesonderter Skontovereinbarung ein Skontoabzug nicht möglich. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB zu verrechnen, des weiteren werden von uns für jede
Mahnung egal ob mündlich oder schriftlich pauschal 40€ Verrechnet. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung
entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung oder Leistung angerechnet werden. Im Falle des
Zahlungsverzugs des Kunden sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der
vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Liefer- oder Leistungsfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Versand
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns erbracht. Die Lieferung erfolgt mangels
besonderer Weisung des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Waren, die von uns
richtig geliefert wurden, werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Es werden nur ganze Verpackungseinheiten zurückgenommen, welche originalverpackt sind und dem aktuellen
Verkaufsprogramm entsprechen. Sonderfertigungen werden in keinem Fall zurückgenommen. Mit einem Verfalldatum gekennzeichnete Produkte müssen innerhalb 14 Tagen ab Auslieferung zurückgesendet
werden. Bei Rücksendung innerhalb von acht Tagen ab Auslieferung erfolgt kein Abzug (Kulanz). Bei einer Retoursendung ab acht Tagen nach Auslieferung verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in der
Höhe von 20% des Auftragswertes, jedenfalls aber EUR 20,- pro Auftrag.
Mitwirkungspflichten/Haftung des Kunden
Soweit wir Lieferungen
und Leistungen außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten erbringen, ist der Kunde für (i) Sicherheit und ungehinderten Zugang unseres Personals, (ii) sämtliche erforderliche behördliche
Genehmigungen und Zustimmungen Dritter, (iii) die erforderliche Infrastruktur, einschließlich Energie, Heizung und geeignete Lagermöglichkeiten, verantwortlich. Kommt der Kunde diesen
Mitwirkungspflichten nicht nach, gerät er in Annahmeverzug.
Gewährleistung/Garantie
Wir leisten Gewähr, dass gelieferte Produkte und erbrachte Leistungen im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Die Lieferung von Landwirtschaftlichen Produkten ist unverzüglich zu
überprüfen und uns als Verkäufer mitzuteilen, sollten Mängel erst 7 Tage später entdeckt werden haftet der Kunde für diese da Landwirtschaftliche Erzeugnisse durch Falsche Lagerung schimmeln oder
gar unbrauchbar werden können. Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein
verantwortlich. Eine Anwendungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird. Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen
bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden. Weitergehende
Ansprüche auf welcher Rechtsgrundlage immer sind mit Ausnahme gesetzlich zwingender Regelungen ausgeschlossen.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Verluste oder
Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung eines Produkts oder der Verfügbarkeit einer Leistung für irgendeinen Zweck ist – mit Ausnahme gänzlich
unvorhersehbarer oder atypischer Schäden – auch dann ausgeschlossen, wenn kein Vorsatz unsererseits vorliegt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Die von
uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen
entfällt jede Haftung unsererseits. Allfällige Ersatzansprüche sind jedenfalls auf den Auftragswert der betreffenden Lieferung oder Leistung begrenzt. Eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung
bleibt unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen gegenüber dem Kunden. Die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Insbesondere dürfen sie während der Dauer unseres Eigentumsrechtes ohne
Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch sonst übereignet werden. Von dem Eigentumsvorbehalt ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit den Zutritt zu
seinem Betrieb zu. Von Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu verständigen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über
sein Vermögen beantragt oder eröffnet, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und dabei die Räume des Kunden zu betreten. Die Zurücknahme der
Vorbehaltsware durch uns gilt mangels ausdrücklicher Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag. In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Produkte tritt der
Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunternehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab
(verlängerter Eigentumsvorbehalt) und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. Der
Kunde bleibt nur solange er sich nicht in Verzug befindet zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden sowie im Fall eines den Kunden
betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an
uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Sämtliche durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Geistiges Eigentum
Sämtliche Immaterialgüterreche und sonstige geistige Leistungen, die von uns im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags hervorgebracht und/oder genutzt werden, bleiben unser Eigentum.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung kann als Lizenz an der Nutzung unserer geistigen Eigentumsrechte, einschließlich unserer Marken, Firmen- und Geschäftsbezeichnungen, ausgelegt
werden.
1.Allgemeines
1.1.Diese AGB bilden die Grundlage für alle mit der Firma Kerzendorfer GmbH / Lohnunternehmen Kerzendorfer oder Kerzendorfer Landwirtschaft - im folgenden Kerzendorfer Firmen genannt abgeschlossenen Verträge.
1.2.AGB der
Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Kerzendorfer Firmen dies
ausdrücklich schriftlich bestätigt. AGB der Kunden verpflichten die Kerzendorfer
Firmen selbst dann nicht, wenn sie diesen nicht widerspricht.
1.3.Diese AGB gelten für alle Lieferungen von Maschinen, Geräten, Ersatzteilen sowie Verbrauchsmaterialien aber auch für Leistungen wie Service, Montagen, Dienstleistungen oder
Reparaturen.
1.4.Für die Vermietung von Maschinen und sonstigen Geräten gelten die Allgemeinen Mietbedingungen, welche auf der jeweils gültigen Preisliste ersichtlich sind.
1.5.Diese AGB gelten für die gesamte weitere Geschäftsbeziehung zwischen den Kerzendorfer
Firmen und dem Kunden, bis die Kerzendorfer Firmen dem Kunden geänderte AGB
bekannt gegeben hat.
2.Zustandekommen des Vertrages
2.1.Sämtliche Angebote verstehen
sich freibleibend und verpflichten die Kerzendorfer Firmen nicht zur Lieferung und Leistung.
Der Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten.
2.2.Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von den Kerzendorfer
Firmen schriftlich, per Fax oder per E-Mail angenommen oder wenn von den Kerzendorfer
Firmen der Bestellung tatsächlich entsprochen wurde.
2.3.Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige technische Daten in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich
die Spezifikationen im jeweiligen Vertrag.
2.4.Alle dem Kunden überlassene Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen stehen im jeweiligen Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zurückzustellen. Diese dürfen ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Kerzendorfer Firmen nicht zu kommerziellen Zwecken
kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.5.Service-, Montage- und Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Instandsetzung bzw. dem ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist, auch wenn sich die
Notwendigkeiten einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.
2.6.Kostenvoranschläge für Service-, Montage- und Reperaturarbeiten sind unverbindlich und nur dann kostenlos, wenn ein Reparaturauftrag erteilt wird.
3.Preise und Nebenkosten
3.1.Die Preise sind Nettopreise für
verzollte Ware.
3.2.Eventuell anfallende Mietvertragsgebühren, allfällige sonstige Steuern und Abgaben, Kosten für Ver- und Entladung, Transportkosten für die Hin- und Rücklieferung, Betriebsstoffe,
Personalkosten für eine etwaige Einschulung oder den Betrieb des jeweiligen Mietgerätes, Wartungs-, Service- und Instandhaltungskosten, Versicherungskosten sowie sonstige Betriebskosten gehen zu
Lasten des Mieters.
3.3.Sonstige Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Verladung, Versicherung, Abladung, Aufbau, Abbau) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine von den Kerzendorfer Firmen durchgeführte Kalkulation der Nebenkosten ist unverbindlich.
3.4.Die Preise für Service, Montage und Reparaturen sind Nettopreise. Sie richten sich nach dem aktuellen Stundensatz. Reparaturen werden bis zu einem Betrag von EUR 2.000,– exkl. MwSt.
ohne die Rücksprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von EUR 2.000,– exkl. MwSt., so wird der Kunde vor der Durchführung einer Reparatur darüber
informiert. Lehnt dieser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe von EUR 500,– exkl. MwSt. verrechnet. Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der
vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe von EUR 500,– in Rechnung gestellt.
3.5.Das zu reparierende bzw. servicierende Geräte muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt werden. Bei Anlieferung des Gerätes zu den Kerzendorfer Firmen gehen alle Kosten des Zu- und Abtransportes zu Lasten des Kunden.
4.Zahlungsbedingungen
4.1.Sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen prompt bei Erhalt der Rechnung fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2.Bei Zahlungsverzug sind die Kerzendorfer Firmen berechtigt, die gesetzlichen
Verzugszinsen von derzeit 10 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu
verrechnen.
4.3.Bei Zahlungsverzug sind die Kerzendorfer Firmen weiters berechtigt, mit der
Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten.
4.4.Sind Teilzahlungen vereinbart, so tritt bei Verzug mit nur einer einzigen Teilzahlung, auch ohne Verschulden des Kunden, Terminverlust ein, und die gesamte Forderung wird sofort
fällig. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes tritt Terminverlust dann ein, wenn die Kerzendorfer Firmen ihre Leistung erbracht hat, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden seit sechs
Wochen fällig ist sowie die Kerzendorfer Firmen den Kunden durch Androhung des
Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
4.5.Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen in Verzug oder verweigert er grundlos die Übernahme des Kaufgegenstandes, so sind
die Kerzendorfer Firmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden für jeden
angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise eine höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen.
Die Kerzendorfer Firmen sind – außer gegenüber Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutz-Gesetzes – jedenfalls dazu berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden ohne gerichtliche Zuhilfenahme auf dessen Kosten nach
vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die vom Kunden hiermit eingeräumte Eigenmacht wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, den Kerzendorfer Firmen umgehend Zutritt zum Kaufgegenstand zu ermöglichen.
4.6.Kommt es zu einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsrücktritt, so ist dieser verpflichtet, zur Abgeltung des Erfüllungsinteresses der Kerzendorfer Firmen als pauschaliertem Schadenersatz mindestens 20% des Kaufpreises zu bezahlen.
4.7.Die Kerzendorfer Firmen sind nicht verpflichtet in Zahlung genommene Gegenstände
(z.B. Eintauschmaschinen) dem Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag zurückzustellen. Bei Vertragsrücktritt haben die Kerzendorfer Firmen die Wahl entweder das eingetauschte Gerät zurückzustellen oder dem Kunden den für die
Eintauschmaschine geltenden Marktwert laut EUROTAX-Liste abzüglich 10% zu bezahlen.
4.8.Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind vom Kunden in allen Fällen der Vertragsaufhebung auf dessen Kosten und Gefahr an die Kerzendorfer Firmen zurückzustellen.
4.9.Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum der Kerzendorfer Firmen.
4.10.Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegen-standes ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum der Kerzendorfer Firmen geltend zu machen, die Kerzendorfer Firmen unverzüglich schriftlich zu verständigen und der Kerzendorfer Firmen alle Aufwendungen für die Erhaltung des Eigentums zu ersetzen.
4.11.Der Geschäftsführer des Kunden haftet den Kerzendorfer Firmen persönlich für die
Einhaltung dieser Verpflichtung.
4.12.Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.
Die Kerzendorfer Firmen werden Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes auf diese
Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
4.13.Vom Kunden erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
4.14.Vom Kunden angeführte Zessionsverbote haben für Forderungen der Kerzendorfer
Firmen keine Gültigkeit.
4.15.Gegen Ansprüche der Kerzendorfer Firmen kann der Kunde nur mit gerichtlich
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend davon: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Verbrauchers ist ausgeschlossen, außer
die Kerzendorfer Firmen sind zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese
steht mit der Verbindlichkeit des Kunden in rechtlichem Zusammenhang.
4.16.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Forderungen aus Lieferungen der Kerzendorfer Firmen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Kaufgegen-stände, Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind – sofern er nicht Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes ist – unbeachtlich.
5.Lieferung und Leistung
5.1.Die vereinbarte Lieferzeit
(Lieferfrist) ist unverbindlich, Sie beginnt mit Zustandekommen des Vertrages (wenn dies von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung). Die Vereinbarung eines verbindlichen
Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft, außer der Kunde ist ein Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes.
5.2.Wird aus Verschulden der Kerzendorfer Firmen eine unverbindliche Lieferfrist
(Lieferzeit) um mehr als acht Wochen – ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes um mehr als 3 Wochen – , eine verbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als vier
Wochen ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes um mehr als 2 Wochen – überschritten, so kann der Kunde der Kerzendorfer Firmen mit eingeschriebenem Brief – für Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes gilt
die einfache Schriftform – eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten.
5.3.In Fällen höherer Gewalt (wie Krieg, öffentliche Unruhen, Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrverbote und Kontingentierungen sowie ähnliche Ereignisse) sind sowohl die Firma BAUMA als auch
der Kunde berechtigt, sechs Monate – sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist binnen drei Wochen – nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins
zurückzutreten.
5.4.Im Falle des Rücktritts sind die Kerzendorfer Firmen unter Ausschluss sonstiger
Ansprüche des Kunden nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.
5.5.Leistungstermine (Service, Montage, Dienstleistungen und Reparaturen) sind unverbindlich. Die Kerzendorfer Firmen werden sich bemühen, abgestimmte Leistungstermine einzuhalten. Die Kerzendorfer Firmen weisen in diesem Zusammenhang auch auf die eventuelle Abhängigkeit von
Materiallieferungen hin.
5.6.Die Kerzendorfer Firmen sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das
Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder nach Abschluss des Vertrages der Kerzendorfer Firmen Umstände bekannt werden, die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des
Kunden aufkommen lassen.
5.7.Rücktritt des Verbrauchers nach § 5e Konsumentenschutzgesetzes: Im diesem Fall hat der Kunde die Kosten der Rückabwicklung (Kosten der Rücksendung von Lieferungen sowie notwendige
Kosten der Rückerstattung des geleisteten Entgelts, insbesondere allfällige Bankspesen) zu tragen.
6.GefahrenübergangSofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde die Preisgefahr ab Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Abholung oder ab Übergabe des Kaufgegenstandes an einen Transporteur.
7.Informationspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und/oder einer Verwendung der/des gelieferten Ersatzteile/s über die Verwendungsmöglichkeiten der/des gelieferten Produkte/s und der damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, bei den Kerzendorfer Firmen oder einem anderen Fachmann eine entsprechende Einschulung oder fachmännischen Rat anzufordern.
8.Gewährleistung und Garantie
8.1.Die Kerzendorfer Firmen leisten dem Kunden gegenüber Garantie in jenem Umfang, in dem die Kerzendorfer Firmen vom jeweiligen Hersteller Garantie geleistet wird. Bei Neumaschinen leistetn
die Kerzendorfer Firmen jedoch höchstens für 1 Jahr Garantie, dass die von ihr gelieferten
fabrikneuen Maschinen, Geräte und/oder Ersatzteile frei von solchen Konstruktions-, Material- und/oder Verarbeitungsfehlern sind, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Nur im Vertrag
ausdrücklich festgesetzte Eigenschaften der Ware gelten als ausdrücklich zugesichert. Die Durchführung der Garantieleistung verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Für ausgetauschte
Teile gewähren die Kerzendorfer Firmen Garantie im obigen Sinn für sechs Monate.
8.2.Die Garantie- oder Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Kerzendorfer
Firmen auf die Reparatur oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum der Kerzendorfer Firmen über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen.
8.3.Die Garantie- oder Gewährleistung des Kunden hinsichtlich innerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte werden in der dem Gerätestandort nächstgelegenen
zur Kerzendorfer Firmen gehörenden oder mit dieser verbundenen Werkstätte erfüllt. Der Kunde
hat das betreffende Gerät an den durch die Kerzendorfer Firmen bekannt gegebenen Ort zur
Durchführung der Garantie- oder Gewährleistung zu transportieren und von dort wieder abzuholen. Garantieverpflichtungen an fest installierten oder schwer demontierbaren Geräten werden am
Gerätestandort erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräten während der Erfüllung der Garantiepflichten durch die Kerzendorfer Firmen. Die Garantieverpflichtungen hinsichtlich außerhalb des österreichischen Bundesgebietes
befindlicher Geräte erfüllen die Kerzendorfer Firmen nur nach Maßgabe besonderer, im
jeweiligen Fall zu treffender Einzelvereinbarungen mit dem Kunden, keinesfalls jedoch zu ungünstigeren, als den vorstehenden für im Inland befindliche Geräte, geltenden Bestimmungen.
8.4.Für sämtliche Verschleißteile, bei Einbau fremder Teile, gebrauchs-bedingter Abnützung oder für außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände leisteten die Kerzendorfer Firmen keine Garantie oder Gewähr, es sei denn der Kunde ist Verbraucher im Sinne des
Konsumenten-schutzgesetzes.
8.5.Eigenmächtige Reparaturen des Kunden befreien die Kerzendorfer Firmen von
jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zur Reparatur vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er die Kerzendorfer Firmen über die geplanten Arbeiten vorab zu informieren.
8.6.Die Kerzendorfer Firmen sind zur Garantie- oder Gewährleistung nur dann
verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
8.7.Gewährleistungs- und Garantieansprüche einschließlich Händlerregress-ansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer Mängelrüge voraus. Mängelrügen sind unverzüglich nach Übergabe der
Ware bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels sowie vor dessen allfälliger Reparatur durch den Kunden und vor Versand von Ersatzteilen schriftlich zu erstatten, widrigenfalls die Ware als
genehmigt gilt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
8.8.Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche verjähren binnen 6 Monaten. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes verjähren
binnen zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes (§ 933 ABGB).
8.9.Keine Garantie oder Gewährleistung leisten die Kerzendorfer Firmen für Reparaturen, Umbauten und Änderungen alter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte
Kaufgegenstände. Verbrauchern im Sinne des Konsumenten-Schutzgesetzes gegenüber leisten die Kerzendorfer Firmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, sofern nicht hinsichtlich eines gebrauchten
Kaufgegenstandes die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall ausgehandelt wurde. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem ersten Tag
der Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.
9.Haftung
9.1.Die Haftung
der Kerzendorfer Firmen für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden,
Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Haftungsausschluss
nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden.
9.2.Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus. Dies gilt nicht für
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
9.3.Die Kerzendorfer Firmen haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf
Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen der Kerzendorfer Firmen) oder höhere
Gewalt zurückzuführen sind.
9.4.Die Kerzendorfer Firmen haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der
Nichtbeachtung des Vertrages in seinen Bestandteilen, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
9.5.Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes
(Betriebs-anleitungen) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Über-prüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
10.Schlussbestimmungen
10.1.Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die
nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und die Bestimmung des UN Kaufrechts.
10.2.Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt 3123 Schweinern als Erfüllungsort vereinbart, auch wenn die Übergabe des Kaufgegenstandes oder die Durchführung der
Dienstleistungen vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
10.3.Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Landesgericht St. Pölten. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 Konsumentenschutzgesetzes.
10.4.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder
unzulässige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Fall von
Lücken. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt, dass die Parteien an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die ihren
wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der mangelhaften Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahekommt.
10.5.Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift der Kerzendorfer
Firmen umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt
wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wirden die Kerzendorfer Firmen diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die
Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
10.6.Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.