Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen von Warensowie Dienstleistungen, einschließlich Reparaturen, auch wenn diese Lieferungen und Leistungen ohne Verwendung
oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Mit Bestellung bzw. spätestens mit Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen und gelten -
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder
Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.
Angebot/Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellungen des Kunden sind das Anbot im Rechtssinn. Erst durch unsere schriftliche, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder Lieferung
bzw. Leistung kommt der Vertrag zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Preise
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab unserem Lager. Es wird der Preis nach der am Tag der Lieferung bzw. Leistung
geltenden Preisliste verrechnet. Bei Reparaturaufträgen ist der Arbeitsaufwand zur Feststellung von MängeIn (Kostenvoranschlag) auch dann zu vergüten, wenn ein Reparaturauftrag nicht erteilt
wird. Erfolgt nicht innerhalb von einem Monat nach Erstellung eines Kostenvoranschlags die Auftragserteilung, wird das Produkt im unrepariertem, zerlegten Zustand an den Kunden retourniert und
der Arbeitsaufwand verrechnet.
Rabatte
Mit Kunden einzeln ausgemachte Rabatte für Dienstleitungen (keine Rabatte für Futtermittel/Agrarprodukte/Forstprodukte) gelten nur sofern der selbe Kunde im darauffolgenden Jahr unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, oder schon 2 Jahre hintereinander in Anspruch genommen hat. Sollte der Kunde uns nur 1 Jahr lang beauftragt haben hat die Firma Lohnunternehmen Kerzendorfer Thomas das Recht den Abgezogenen Rabatt nachzufordern, sollte sich der Kunde weigern, werden Bankmäßige Zinsen mit berechnet.
Vorbestellungen
Solle ein Artikel aus unserem Verkaufsprogram Vorbestellt werden (Egal ob Mündlich oder Schriftlich) muss nicht unbedingt eine Anzahlung geleistet werden, der Kunde verpflichtet sich sollte er
die bestellte Ware nicht abnehmen eine Stornogebühr in höhe von 10% des Nettobetrages und eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 50€ zu bezahlen. Sonstige Kosten die dem Unternehmen durch die
nicht abgeholten bzw. nicht Bezahlung entstanden sind muss der Kunde zu 100% ersetzten.
Lieferung- und Leistung
Lieferungen erfolgen am ursprünglich vereinbarten Ort, sofern nicht nachträglich schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart wird. Liefer- und Leistungszeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung oder Leistung nicht durchführen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen, Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt begründen keine Vertragsverletzung oder sonstige Haftung für Nichterfüllung oder Verzögerungen bei Warenlieferung oder Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten
sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. In solchen Fällen sind wir nach Wahl berechtigt, eine entsprechend längere Liefer-/Leistungsfrist in Anspruch zu
nehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine reduzierte Menge an Waren zu liefern.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu
erbringen. Skonto darf nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abgezogen werden. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen.
In diesem Fall ist auch bei gesonderter Skontovereinbarung ein Skontoabzug nicht möglich. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB zu verrechnen, des weiteren werden von uns für jede
Mahnung egal ob mündlich oder schriftlich pauschal 40€ Verrechnet. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung
entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung oder Leistung angerechnet werden. Im Falle des
Zahlungsverzugs des Kunden sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der
vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Liefer- oder Leistungsfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Versand
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns erbracht. Die Lieferung erfolgt mangels
besonderer Weisung des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Waren, die von uns
richtig geliefert wurden, werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Es werden nur ganze Verpackungseinheiten zurückgenommen, welche originalverpackt sind und dem aktuellen
Verkaufsprogramm entsprechen. Sonderfertigungen werden in keinem Fall zurückgenommen. Mit einem Verfalldatum gekennzeichnete Produkte müssen innerhalb 14 Tagen ab Auslieferung zurückgesendet
werden. Bei Rücksendung innerhalb von acht Tagen ab Auslieferung erfolgt kein Abzug (Kulanz). Bei einer Retoursendung ab acht Tagen nach Auslieferung verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in der
Höhe von 20% des Auftragswertes, jedenfalls aber EUR 20,- pro Auftrag.
Mitwirkungspflichten/Haftung des Kunden
Soweit wir Lieferungen
und Leistungen außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten erbringen, ist der Kunde für (i) Sicherheit und ungehinderten Zugang unseres Personals, (ii) sämtliche erforderliche behördliche
Genehmigungen und Zustimmungen Dritter, (iii) die erforderliche Infrastruktur, einschließlich Energie, Heizung und geeignete Lagermöglichkeiten, verantwortlich. Kommt der Kunde diesen
Mitwirkungspflichten nicht nach, gerät er in Annahmeverzug.
Gewährleistung/Garantie
Wir leisten Gewähr, dass gelieferte Produkte und erbrachte Leistungen im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Die Lieferung von Landwirtschaftlichen Produkten ist unverzüglich zu
überprüfen und uns als Verkäufer mitzuteilen, sollten Mängel erst 7 Tage später entdeckt werden haftet der Kunde für diese da Landwirtschaftliche Erzeugnisse durch Falsche Lagerung schimmeln oder
gar unbrauchbar werden können. Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein
verantwortlich. Eine Anwendungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird. Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen
bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden. Weitergehende
Ansprüche auf welcher Rechtsgrundlage immer sind mit Ausnahme gesetzlich zwingender Regelungen ausgeschlossen.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Verluste oder
Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung eines Produkts oder der Verfügbarkeit einer Leistung für irgendeinen Zweck ist – mit Ausnahme gänzlich
unvorhersehbarer oder atypischer Schäden – auch dann ausgeschlossen, wenn kein Vorsatz unsererseits vorliegt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Die von
uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen
entfällt jede Haftung unsererseits. Allfällige Ersatzansprüche sind jedenfalls auf den Auftragswert der betreffenden Lieferung oder Leistung begrenzt. Eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung
bleibt unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen gegenüber dem Kunden. Die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Insbesondere dürfen sie während der Dauer unseres Eigentumsrechtes ohne
Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch sonst übereignet werden. Von dem Eigentumsvorbehalt ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit den Zutritt zu
seinem Betrieb zu. Von Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu verständigen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über
sein Vermögen beantragt oder eröffnet, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und dabei die Räume des Kunden zu betreten. Die Zurücknahme der
Vorbehaltsware durch uns gilt mangels ausdrücklicher Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag. In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Produkte tritt der
Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunternehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab
(verlängerter Eigentumsvorbehalt) und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. Der
Kunde bleibt nur solange er sich nicht in Verzug befindet zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden sowie im Fall eines den Kunden
betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an
uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Sämtliche durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Geistiges Eigentum
Sämtliche Immaterialgüterreche und sonstige geistige Leistungen, die von uns im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags hervorgebracht und/oder genutzt werden, bleiben unser Eigentum.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung kann als Lizenz an der Nutzung unserer geistigen Eigentumsrechte, einschließlich unserer Marken, Firmen- und Geschäftsbezeichnungen, ausgelegt
werden.